Berufsschuhe Normen
Die EN 20347 ist die europäische Normregelung für Berufsschuhe. Berufsschuhe sind keine Sicherheitsschuhe und haben daher auch keine Zehenschutzkappen. Grundanforderungen werden aber von Berufsschuhen erfüllt wie zum Beispiel die Rutschhemmung oder die Antistatik. Des Weiteren gilt auch für Berufsschuhe die Norm EN 20344 die grundsätzliche Anforderung für Schuhe der Klassen EN 20345/20346/20347 sowie deren Prüfverfahren regelt. Mit Zusätzen an die EN 20347 kann eine Zusatzprüfung gekennzeichnet werden. So bedeutet z. B. EN 20347 O3, dass der Schuh keine Zehenschutzkappe hat (EN 20347) aber die Norm für die Durchtrittsicherheit sowie die Nässebeständigkeit bei geschlossenem Schuhwerk erfüllt.
* OB: Der Schuh erfüllt die grundsätzliche Anforderung an einen Berufsschuh nach EN 344
* O1: wie OB, zusätzlich Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich, geschlossener Fersenbereich und antistatische Ausrüstung der Laufsohle
* O2: wie O1, zusätzlich erfüllt das Schuhoberteil eine normierte Beständigkeit gegen Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme.
* O3: wie O2, zusätzlich mit einer „Nageldurchtrittsicherheit“ im Sohlenaufbau
Weitere Zusätze:
HI = Wärmeisolierung
CI = Kälteisolierung;
P = Durchtrittsicherheit (z. B. S1P);
HRO = Verhalten gegenüber Kontaktwärme;
WRU = Wasserdurchtritt und -aufnahme des Schuhoberteils;
SRA = Rutschhemmung geprüft auf Keramikfliese / Reinigungsmittel;
SRB = Rutschhemmung geprüft auf Stahlboden / Glycerin,
SRC = Rutschhemmung geprüft nach SRA und SRB
ESD = Schuhe werden als ESD - Schuhe bezeichnet, wenn der elektrische Durchgangswiderstand nach DIN EN 61340 zwischen 7,5 x 105 und 3,5 x 107 liegt. ESD Schuhe werden benutzt um eine elektrische Entladung möglichst zu verhindern. Dies geschieht großteils zum Produktschutz (z. B. Mikrochips, Platine etc.), aber auch in Bereichen mit explosiven Atmosphären (z.B. Umgang mit Lacken, etc.). ESD-Sicherheitsschuhe aus dem Hause MTS sind zusätzlich nach der ATEX Richtlinie (ATmosphère EXplosive) 1999/92/EG geprüft.